Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder der Ammerländer Versicherung

Diensträder

Diensträder liegen im Trend. Unsere Fahrrad-Vollkasko bietet den passenden Schutz für Arbeitgeber, Selbständige und Freiberufler.

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Fahrrad-Vollkasko­versicherung für Diensträder

Was wird versichert?

  • Diensträder mit fest zugeordnetem Nutzer (Pedelec / E-Bike oder Fahrrad)
  • Kaufpreis bis 15.000 Euro
  • Alter des Rades bei Abschluss der Versicherung max. 6 Monate

Mobilitätsgarantie

Nach einer Beschädigung an Ihrem Fahrrad stellen wir Ihnen ein Ersatzfahrrad, sodass Sie sofort wieder mobil sind.

Und damit Ihr eigenes Fahrrad repariert wird, übernehmen wir die Kosten für den Transport zur nächstgelegenen Fahrradwerkstatt.

Leistungen im Überblick:

  • Erstattung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Übernahme von Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden

Greift auch im Falle von:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Materialfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Schäden durch Verschleiß auch an Reifen und Bremsen

Highlights:

  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Preisunterschiede nach Region oder Vertragslaufzeit
  • Neue & gebrauchte Räder versicherbar
  • Grobe Fahrlässigkeit abgesichert
  • Das Rad muss zur Sicherung gegen Diebstahl nur abgeschlossen werden. Die Suche nach einem Gegenstand zum Festschließen entfällt
  • Mobilität bis 500 Euro infolge einer Beschädigung (z. B. Ersatzfahrrad, Transport zur Werkstatt, etc.)
Mann auf Dienstrad

... und so einfach geht's

Ihr Fahrrad in weniger als 3 Minuten versichern

1. Passenden Tarif wählen

Nutzer, Hersteller, Kaufpreis- und datum angeben.

2. Online abschließen

Zahlungsart auswählen und bestätigen.

3. Schutz genießen

Jetzt ist Ihr Rad versichert.

Ihre Fragen - unsere Antworten

Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt einen Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden, wie z.B. durch:
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Unfall
  • Fall- und Sturzschäden
  • Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen)
  • Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.

Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.

In unserer Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder können Sie Pedelecs ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht sowie muskelbetriebene Fahrräder unterbringen.
Folgende Fahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
  • Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
  • Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind
  • Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)
  • Fahrräder, welche zum Transport eingesetzt werden (z.B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung)
  • Fahrräder, die überwiegend verliehen oder vermietet werden
  • Verkaufsfahrräder (z.B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
  • Ausstellungsfahrräder (z.B. mit Werbe- oder Informationsstand)
Ja, bei uns können Sie auch Ihr Rad mit einen Carbonrahmen versichern. Versichert sind zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden, Verschleiß und Schäden am Akku und Motor. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.

Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist in der gewerblichen Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Nettokaufpreis. Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile sowie lose mit dem Rad verbundenes Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike. Bitte beachten Sie, dass das Fahrrad/E-Bike nicht älter als 6 Monate sein darf.
In der Fahrrad-Vollkaskoversicherung haben wir keine Selbstbeteiligung vorgesehen, das bedeutet, im Falle eines Schadens bedarf es keiner Zuzahlung.
Bei uns haben Sie grundsätzlich die freie Entscheidung, welches Schloss Sie sich kaufen. Wir akzeptieren alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.
Entscheidend ist, wer auf der Rechnung steht.

Gewerbliche Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Betreibt man ein Gewerbe und ist somit Arbeitgeber, Selbständig oder Freiberufler, bieten wir mit den Fahrrad-Vollkaskoversicherungen für Dienst- und Lastenräder, sowie mit der Fahrrad-Diebstahlversicherung die passenden Produkte für gewerbliche Räder an. Die Rechnung muss auf den Gewerbetreibenden ausgestellt sein.

Für die Berechnung des Beitrags ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit des Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Nettokaufpreis als Versicherungssumme anzugeben.

Private Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Kauft man sich als Privatperson ein Fahrrad und bezahlt es auch privat, so gilt dies als privater Fahrradkauf. In diesem Fall ist unsere private Fahrrad-Vollkaskoversicherung genau das Richtige. Mit ihr können Pedelecs / E-Bikes & hochwertige Fahrräder optimal abgesichert werden. Die Versicherungssumme ist dann der Bruttokaufpreis, so wie er auf der Rechnung steht.

Sind sie Arbeitnehmer und möchten ein Dienstrad versichern, wenden Sie sich einfach an Ihren Arbeitgeber, er kann sich direkt an uns wenden.
Anhand der „Laufzeit je Rad“ wird die Dauer des Versicherungsschutzes für jedes einzelne Rad definiert. Sie wird mit Vertragsbeginn festgelegt und kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit fällt das jeweilige Rad automatisch aus der Flottenversicherung heraus. Zu diesem Zeitpunkt endet somit der Versicherungsschutz für das Rad.

Die Flottenversicherung regelt die Rahmenbedingungen und Konditionen des Versicherungsschutzes. Diese bleibt bestehen, auch wenn die Laufzeit der gelisteten Räder endet. So können problemlos neue Räder per Meldeliste hinzugefügt werden. Es ist nicht nötig, einen neuen Vertrag aufzusetzen.
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
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