Hinweisgeberstelle

Hinweisgeberstelle

2019 ist die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Damit sollen „Whistleblower“, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese weitergeben wollen, geschützt werden.

Sollten sich Mitarbeitende oder Vertriebspartner der Ammerländer Versicherung unethisch
oder unehrlich verhalten, können Sie uns diese Verstöße vertraulich melden.

Zu solchen Verstößen zählen zum Beispiel:

  • Veruntreuung von Geldern der Versicherten
  • Bestechung/Korruption und geldwerte Zuwendungen
  • Diebstahl
  • Betrug inkl. betrügerischer Erwirkung von Schadenzahlungen, oder Mithilfe dazu
  • Unlautere Beschaffung / Darbietung von Daten oder Informationen
  • Unlauteres Verhalten/ Geschäftsgebaren oder Anstiftung dazu
  • Unlautere Vertriebsmethoden
  • Manipulationen bei der Rechnungslegung und/ oder Schadenzahlung

So erreichen Sie uns:

Meldungen können sowohl telefonisch, per E-Mail oder postalisch erfolgen.
Ihre Identität wird dabei vertraulich behandelt.

Per E-Mail: hinweisgeber@ammerlaender-versicherung.de

Per Brief: Ammerländer Versicherung VVaG, Compliance Funktion, Bahnhofstr. 8, 26655 Westerstede


Bitte beachten Sie:

Die Hinweisgeberstelle ist keine allgemeine Beschwerdehotline.

Bei Lob oder Kritik im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag oder Ihrem Schaden bei der Ammerländer Versicherung wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter: dialog@ammerlaender-versicherung.de

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