Ist es verpflichtend, eine Einrüstung am Gebäude beim Versicherer zu melden?
Sollte vorrübergehend ein Gerüst um das versicherte Gebäude aufgestellt werden, handelt es sich um eine sogenannte Einrüstung. In unseren Hausrat-Tarifen verzichten wir darauf, dass Sie uns die Einrüstung melden. Das bedeutet für Sie, es ist nicht verpflichtend uns über die Einrüstung des Gebäudes zu informieren. Der Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen.