Grobe Fahrlässigkeit und Versicherung: Was heißt das?
Ein Fenster bleibt über Nacht gekippt, während Sie im Urlaub sind. Die Herdplatte läuft weiter, nachdem der Topf längst leergekocht ist. In solchen Momenten stellt sich schnell die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit durch die Versicherung abgedeckt ist. Welche Regeln dabei greifen und worauf es in den einzelnen Versicherungssparten ankommt, erfahren Sie im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wird.
- Seit der VVG-Reform 2008 gilt nicht mehr das Alles-oder-nichts-Prinzip, sondern eine anteilige Leistungskürzung nach § 81 VVG, die sogenannte Quotelung.
- In Sachversicherungen wie der Hausrat-, Wohngebäude- oder Kaskoversicherung kann die Versicherung die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
- Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt grob fahrlässig verursachte Schäden gegenüber Dritten in der Regel vollständig.
Viele Tarife bieten inzwischen einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit an und sichern so den vollen Versicherungsschutz.
Was ist grobe Fahrlässigkeit bei einer Versicherung?
Der Gesetzgeber definiert Fahrlässigkeit in § 276 Abs. 2 BGB als das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Grobe Fahrlässigkeit geht darüber hinaus. Nach der Rechtsprechung handelt grob fahrlässig, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei nicht beachtet, was in der jeweiligen Situation jedem hätte einleuchten müssen.
Gerichte prüfen dabei zwei Aspekte: Objektiv muss ein schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliegen, subjektiv ein gesteigertes, unentschuldbares Fehlverhalten der handelnden Person. Dabei spielen auch persönliche Fähigkeiten, die berufliche Stellung und die individuelle Lebenserfahrung eine Rolle. Die Grenze zur einfachen Fahrlässigkeit verläuft oft fließend, weshalb die endgültige Einordnung im Streitfall bei Gerichten liegt.
Grobe Fahrlässigkeit und Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung nimmt unter den Sachversicherungen eine besondere Stellung ein. Sie ersetzt Schäden, die Sie einer anderen Person zufügen, auch dann, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dieses Prinzip schützt geschädigte Dritte, die auf eine verlässliche Entschädigung angewiesen sind, unabhängig vom Verschuldensgrad der versicherten Person. Nur vorsätzliches Handeln bleibt in der Regel weiterhin ausgeschlossen. Wer also im Alltag unachtsam handelt und dadurch fremdes Eigentum beschädigt, kann sich auf den Schutz der Privathaftpflichtversicherung verlassen.
Grobe Fahrlässigkeit: verschiedene Versicherungen im Überblick
Bis zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 konnte grobe Fahrlässigkeit zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dieses sogenannte Alles-oder-nichts-Prinzip ist seither aufgehoben. Stattdessen ist die Versicherung nun berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dieses Verfahren wird als Quotelung bezeichnet: Je gravierender das Verschulden, desto höher fällt die Kürzung aus, im Extremfall bis auf null. Anders sieht es bei Vorsatz aus. Wer einen Schaden wissentlich und willentlich herbeiführt, verliert den Anspruch gegenüber der Versicherung in der Regel vollständig.
Ob Hausrat oder Kfz: Die Grundprinzipien der groben Fahrlässigkeit gelten bei diversen Versicherungen. Doch die Auswirkungen unterscheiden sich abhängig von der Versicherungsart.
Hausratversicherung und grobe Fahrlässigkeit: Wann wird gekürzt?
In der Hausratversicherung gehört grobe Fahrlässigkeit zu den häufigsten Streitpunkten im Schadenfall. Die Kürzung trifft hier direkt die versicherte Person selbst, da kein geschädigter Dritter abzusichern ist. Anders als bei der Haftpflichtversicherung wirkt sich die Quotelung in der Hausratversicherung also unmittelbar auf die eigene Entschädigung aus, wenn der Schaden auf eine deutliche Missachtung der Sorgfaltspflicht zurückgeht.
Typische Beispiele aus der Rechtsprechung sind eine vergessene, noch glühende Herdplatte oder ein weit gekipptes Fenster während eines längeren Urlaubs. Wie hoch die Kürzung im Einzelfall ausfällt, hängt von den konkreten Umständen ab. Die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit liegt dabei bei der Versicherung. Viele Tarife räumen zusätzlich einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit ein. Das kann bei einer Hausratversicherung sinnvoll sein, denn dann bleibt der Schutz auch bei einem Missgeschick ungekürzt.
Wie behandelt die Wohngebäudeversicherung grobe Fahrlässigkeit?
Das Prinzip der Quotelung gilt ebenso für die Wohngebäudeversicherung, wenn Schäden am Gebäude selbst betroffen sind. Ein Beispiel ist eine unzureichend gesicherte Baustelle, durch die Witterungsschäden am Rohbau entstehen. Auch das Unterlassen notwendiger Frostschutzmaßnahmen im Winter, wodurch Wasserleitungen einfrieren und bersten, kann als grob fahrlässig eingestuft werden.
Sind bei einem Schaden gleichzeitig der Hausrat und das Gebäude betroffen, prüft die jeweilige Versicherung die Sorgfaltsfrage getrennt für den eigenen Vertrag. Eine Kombination aus Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung sorgt dafür, dass Eigentümer*innen in solchen Fällen für beide Bereiche abgesichert sind.
Wie schützen Sie bei grober Fahrlässigkeit vor einer Leistungskürzung durch die Versicherung?
Mit diesen Maßnahmen können Sie das Risiko einer Leistungskürzung senken – auch wenn grobe Fahrlässigkeit nicht immer vermeidbar ist:
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit: Achten Sie beim Vergleich der Versicherungsbedingungen gezielt auf diesen Punkt, denn er unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Beziehen Sie das zum Beispiel beim Hausratversicherung-Vergleich mit ein.
- Sorgfältiges Verhalten im Alltag: Viele Schadensursachen lassen sich von vornherein vermeiden, etwa durch regelmäßige Kontrolle von Herd, Fenstern und Elektrogeräten.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben: So vermeiden Sie eine zusätzliche Obliegenheitsverletzung, die den Versicherungsschutz gefährden kann.
So bleibt der Versicherungsschutz auch dann verlässlich, wenn im Alltag einmal ein Missgeschick passiert.
Grobe Fahrlässigkeit – Vorschriften rund um die Versicherung kennen
Nicht jede Unachtsamkeit führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Seit der VVG-Reform 2008 kürzen Versicherungen ihre Leistung bei grober Fahrlässigkeit nach dem Prinzip der Quotelung, statt sie vollständig zu verweigern. Mit dem passenden Tarif sichern Sie dieses Risiko zusätzlich ab.
Bei der Ammerländer Versicherung finden Sie Hausrat- und Wohngebäudetarife, die sich flexibel an Ihre Situation anpassen lassen.
Häufig gestellte Fragen: Elementarschadenversicherung
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im jeweiligen Fall erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße missachtet wird. Das Verhalten muss dabei subjektiv unentschuldbar sein und deutlich über ein alltägliches Missgeschick hinausgehen. Ein Beispiel ist das bewusste Weiterverwenden eines Geräts, das bereits erkennbare Mängel zeigt. Die genaue Einordnung nimmt im Streitfall letztlich ein Gericht vor, da die Grenze zur einfachen Fahrlässigkeit fließend verläuft.
Ja, bei grober Fahrlässigkeit zahlt diese Versicherung in der Regel weiterhin und kürzt die Leistung gegenüber Dritten nicht. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 gilt nicht mehr das frühere Alles-oder-nichts-Prinzip. Bei anderen Sachversicherungen greift stattdessen die Quotelung nach § 81 VVG, bei der sich die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens richtet. Bei vorsätzlichem Handeln entfällt der Anspruch meist vollständig.
In der Hausratversicherung kann grobe Fahrlässigkeit zu einer quotalen Leistungskürzung führen, wenn der Schaden auf eine deutliche Missachtung der Sorgfaltspflicht zurückgeht. Beispiele sind eine vergessene Herdplatte oder ein gekipptes Fenster während eines längeren Urlaubs. Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt vom Einzelfall und den vereinbarten Vertragsbedingungen ab. Viele Tarife bieten inzwischen einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Summe an.
Zu den klassischen Beispielen zählt eine unbeaufsichtigt brennende Kerze, die einen Brand verursacht, ebenso wie eine mit Fett gefüllte Pfanne, die unbeobachtet auf dem Herd verbleibt. Auch eine nicht abgesperrte Waschmaschine vor einer längeren Reise wird von Gerichten häufig als grob fahrlässig gewertet. Über den Hausrat hinaus zählt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel im Straßenverkehr ebenso dazu wie das Fahren mit deutlich abgefahrenen Reifen oder das Nutzen des Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Auch das Liegenlassen von Wertsachen im unverschlossenen Fahrzeug oder eine Bergtour ohne angemessene Ausrüstung trotz erkennbar schlechter Wetterlage können je nach Versicherungssparte als grob fahrlässig eingestuft werden.
Solche Beispiele zeigen, dass die Einstufung nicht nur im eigenen Zuhause, sondern in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen und Versicherungsarten relevant werden kann.
Dann kann die Versicherung ihre Leistung entsprechend dem Grad des Verschuldens kürzen oder in schweren Fällen ganz verweigern. Gerade bei Personenschäden oder größeren Sachschäden, für die Sie gegenüber Dritten haften, kann das schnell zu Kosten führen, die Sie aus eigener Tasche tragen müssen. Deshalb ist es entscheidend, vor Vertragsabschluss einen genauen Blick auf die entsprechende Klausel im Kleingedruckten zu werfen.