Versicherung bei einem Einbruch: Wer zahlt den Schaden

von: Thomas Gerdes | zuletzt aktualisiert am: 02. Oktober 2026

Ein aufgebrochenes Fenster, durchwühlte Schränke und das beklemmende Gefühl, dass jemand Fremdes in den eigenen Räumen war: Ein Einbruch trifft viele Menschen unvorbereitet. Welche Versicherung bei einem Einbruch einspringt, hängt davon ab, was gestohlen oder beschädigt wurde. Hier erfahren Sie, welche Absicherung im Ernstfall greift und welche Kosten übernommen werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einem Einbruch übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für gestohlene oder beschädigte Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere versicherte Gegenstände. Voraussetzung ist, dass der Schaden unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt.
  • Erstattet werden der Neuwert gestohlener Dinge sowie die Folgekosten nach der Tat, wobei für Bargeld und Wertsachen eigene Höchstgrenzen gelten.
  • Der Versicherungsschutz reicht über die Wohnung hinaus und gilt ebenso in Keller und Garage.
  • Voraussetzung ist immer ein echter Einbruch, denn bei einfachem Diebstahl oder einem gekippten Fenster kann die Leistung entfallen oder geringer ausfallen.

Nach einem Einbruch sind die Anzeige bei der Polizei und eine schnelle Meldung wichtig, damit Ihr Schaden zügig reguliert werden kann.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Kellerräume sowie Garagen oder Nebengebäude, sofern diese dem Versicherungsort zugeordnet und nach den Versicherungsbedingungen mitversichert sind.

Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?

Nach einem Einbruch ist die Hausratversicherung für Sie die zentrale Absicherung. Sie greift immer dann, wenn bewegliche Dinge aus Ihrem Zuhause entwendet oder beschädigt wurden. Ob Sie zur Miete wohnen oder eine eigene Immobilie besitzen, spielt für diesen Schutz keine Rolle. 

Wenn bei einem Einbruch Schäden am Gebäude selbst entstanden sind, werden diese meistens ebenfalls über die Hausratversicherung abgedeckt. Hier hilft der Blick in die Versicherungsbedingungen oder der Kontakt zum Kundenservice der Versicherung.

Das zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch

Wird bei einem Einbruch etwas aus Ihrem Zuhause gestohlen, erstattet die Hausratversicherung den Neuwert der Gegenstände bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie bekommen also so viel Geld, wie eine Neuanschaffung in gleicher Art und Güte kosten würde, dabei jedoch maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Der Schutz endet aber nicht beim Diebstahl, denn Täter*innen hinterlassen häufig auch verwüstete Räume und beschädigte Einrichtung.

Diese Einbruchschäden deckt die Hausratversicherung ab:

  • Gestohlene Gegenstände, erstattet zum Wiederbeschaffungswert
  • Möbel und Einrichtung, die durch Vandalismus nach dem Einbruch beschädigt werden
  • Folgekosten wie der Austausch von Schlössern, wenn Täter*nnen dabei Schlüssel erbeuten

Was von Ihrem Hausrat bei einem Einbruch entwendet oder zerstört wird, ersetzt die Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Wichtig: Für Bargeld und Wertsachen gelten besondere Obergrenzen. Bargeld ist bei einem Einbruch nur bis zu einem festgelegten Betrag versichert, für Schmuck und andere Wertgegenstände gilt meist ein bestimmter Anteil der Versicherungssumme. Wie hoch diese Grenzen ausfallen, richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Wo gilt der Schutz bei einem Einbruch?

Versichert sind neben Ihren Wohnräumen ebenso das Kellerabteil, die Garage und weitere Nebenräume, die fest zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus gehören. Verschaffen sich Täter*innen etwa Zugang zu Ihrem Keller, greift die Hausratversicherung bei einem solchen Kellereinbruch genauso wie bei einem Einbruch in Ihre Wohnräume.

Ihr Versicherungsschutz gilt außerdem nicht nur zuhause. Für eine begrenzte Zeit sind Ihre Sachen auch unterwegs abgesichert, etwa im Hotelzimmer oder in einer angemieteten Ferienwohnung. Möglich macht das die sogenannte Außenversicherung, die ein fester Bestandteil der Hausratversicherung ist. Wird dort in Ihre Unterkunft eingebrochen und etwas gestohlen, greift Ihr Schutz auch fernab von zuhause.

Diebstahl ohne Einbruch: Wann greift die Hausratversicherung nicht?

Damit die Hausratversicherung leistet, muss es sich um einen echten Einbruch handeln, bei dem sich jemand gewaltsam Zutritt verschafft. Ein einfacher Diebstahl fällt nicht darunter. Verschwindet das Fahrrad aus dem frei zugänglichen Treppenhaus oder gelangt eine fremde Person unter einem Vorwand in die Wohnung, handelt es sich um einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl. Für solche Taten leistet die Hausratversicherung im Standardschutz nicht, weil das entscheidende Merkmal des Einbruchs fehlt.

Auch bei einem tatsächlichen Einbruch kann die Erstattung geringer ausfallen, wenn Sie den Täter*innen die Tat unbeabsichtigt erleichtert haben. Ob die Hausratversicherung bei einem Einbruch durch die Wohnungstür in voller Höhe zahlt, hängt zum Beispiel davon ab, ob diese abgeschlossen war. Eine offen gelassene Tür oder ein gekipptes Fenster kann je nach Situation als grob fahrlässig bewertet werden. Viele moderne Tarife verzichten jedoch ganz oder teilweise auf Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit. Ob und in welchem Umfang das der Fall ist, hängt also vom gewählten Tarif ab. Hier lohnt ein Hausratversicherung-Vergleich.

Einbruch bei der Versicherung melden: Was jetzt wichtig ist

Nach einem Einbruch stellt sich schnell die Frage, was zuerst zu tun ist. Mit den richtigen Schritten kommen Sie geordnet durch die Situation und sorgen dafür, dass die Versicherung bei einem Einbruch reibungslos einspringt.

Das ist nach einem Einbruch wichtig:

  • Eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei gehört zu den wichtigen Pflichten nach einem Einbruch und erleichtert die Schadenregulierung erheblich.
  • Verändern Sie am Tatort möglichst nichts, bis die Polizei alles aufgenommen hat.
  • Notieren Sie alle gestohlenen und beschädigten Gegenstände in einer Liste.
  • Melden Sie den Schaden danach zügig Ihrer Hausratversicherung.

Tipp: Legen Sie schon vor einem möglichen Schadenfall eine Liste Ihrer wertvollen Gegenstände mit Fotos und Kaufbelegen an und bewahren Sie diese außerhalb der Wohnung auf, etwa in einer Cloud. So lässt sich im Ernstfall der Wert des Gestohlenen zügig belegen.

Nach einem Einbruch an Ihrer Seite: die Ammerländer Versicherung

Ein Einbruch lässt sich nicht ungeschehen machen, doch die finanziellen Folgen müssen Sie nicht allein tragen. Mit der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wählen Sie aus vier Tarifen von Classic bis Excellent denjenigen, der zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Besitz passt. Schon der Grundschutz deckt neben dem Diebstahl auch Vandalismusschäden nach der Tat und den versuchten Einbruch ab. Gern beraten wir Sie persönlich und finden gemeinsam die Versicherung, die Sie bei einem Einbruch zuverlässig absichert.

Häufig gestellte Fragen: Versicherung bei einem Einbruch

Bei einem Einbruch ins Auto teilen sich zwei Absicherungen die Zuständigkeit. Persönliche Gegenstände, die aus dem verschlossenen Fahrzeug entwendet werden, ersetzt die Hausratversicherung. Bei der Ammerländer Versicherung ist dieser Diebstahl aus dem Kfz in den höheren Tarifen wie Exclusiv und Excellent bereits enthalten. Für fest verbaute Teile wie das Autoradio kommt hingegen die Teilkasko des Fahrzeugs auf.

Ein gekipptes Fenster führt nicht automatisch zum Verlust des Schutzes, kann die Erstattung aber gefährden. Steigen Täter*innen durch das gekippte Fenster ein, kann das als grobe Fahrlässigkeit gelten, sodass die Leistung geringer ausfällt. Ob das zutrifft, richtet sich nach dem Einzelfall. Brechen die Täter*innen dagegen an anderer Stelle gewaltsam ein, etwa durch eine aufgehebelte Tür, bleibt der Einbruch versichert.

Eine separate Einbruchdiebstahlversicherung als eigenständiges Produkt gibt es nicht. Der Schutz gegen Einbruchdiebstahl ist fester Bestandteil der Hausratversicherung und muss nicht zusätzlich abgeschlossen werden. Sie sichert Ihren beweglichen Besitz gemeinsam gegen mehrere Gefahren ab, neben Einbruchdiebstahl auch gegen Feuer und Leitungswasser. Wer sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs absichern möchte, ist mit einer passenden Hausratversicherung also bereits richtig aufgestellt.

Ja, auch der versuchte Einbruch zählt zum Versicherungsschutz. Bei der Ammerländer Versicherung ist bereits der Versuch einer solchen Tat mitversichert. Beschädigen Täter*innen dabei ein Schloss oder erbeuten sie einen Schlüssel, übernimmt die Hausratversicherung die Folgekosten, etwa für den Schlüsseldienst und den Austausch der Schließanlage. Die Reparatur der Gebäudesubstanz selbst, also der Tür oder des Fensters, bleibt Sache der Wohngebäudeversicherung.

Auch ohne Kaufbelege haben Sie gute Chancen auf eine Erstattung. Für die Regulierung genügt in der Regel das sogenannte äußere Bild eines Einbruchs, das sich aus nachvollziehbaren Spuren und einer glaubhaften Aufstellung der entwendeten Sachen ergibt. Fehlende Rechnungen lassen sich oft durch Fotos, Kontoauszüge, Garantiekarten oder eine leere Verpackung ersetzen. Je besser Sie den Bestand belegen, desto zügiger läuft die Bearbeitung.

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