Der Unfall-Exclusiv-Schutz ist für alle, die sich umfassend absichem wollen. Er beinhaltet Versicherungsschutz bei bestimmten Infektionen, Vergiftungen, Herz- und Schlaganfall und Sofortleistungen bei schweren Verletzungen. Ebenso sind kosmetische Operationen, eine wesentlich verbesserte Gliedertaxe und Kurkosten in bestimmter Höhe enthalten.
Der Unfall-Comfort-Schutz eignet sich für alle, die eine gute Absicherung für den Fall der Invalidität, des Todes und der Unfallbergung wünschen.
Progression heißt, dass die Auszahlung der Versicherungsleistung je nach Invaliditätsgrad auf bis zu 225 Prozent bzw. 500 Prozent ansteigt. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 € würden bei Vollinvalidität 225.000 € bzw. 500.000 € ausgezahlt werden.Ein weiterer Vorteil: Bereits ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent steigt die Versicherungsleistung überproportional an.
Führt ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.Höchstsummen Invalidität mit 225% Progression: 240.000,- € Invalidität mit 350% Progression: 154.000,- € Invalidität mit 500% Progression: 108.000,- €
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe.Zur Geltendmachung wird auf Ziff. 7.5 AUB 2015 verwiesen.Höchstsummen Tod (Erwachsene): 61.500,- € Tod (Kinder): 10.000,- €
Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für die in den BBU vereinbarte Zeit, vom Unfalltage an gerechnet. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.Höchstsumme Krankenhaustagegeld: 75,- €
Die übergangsentschädigung soll dem Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, z.B. zur Finanzierung der Heilbehandlung. Die übergangsleistung wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit noch immer zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist. Höchstsumme Übergangsentschädigung: 18.000,- €
Die Ammerländer Versicherung bietet eine jährliche Anpassung der Versicherungssumme (für Invalidität und Tod) und des Beitrages um 5 Prozent an (Dynamik). Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dazu nicht erforderlich. Die Dynamik soll den realen Wert der Versicherungsleistung erhalten (Inflationsausgleich) und kann vom Versicherungsnehmer jederzeit widerrufen werden. Sie endet automatisch mit Erreichung der maximalen Versicherungssummen gemäß Annahmerichtlinien.
In dieses Textfeld können Sie einen eindeutigen Bezeichner für diesen Antrag eintragen Das kann zum Beispiel die Antragsnummer aus Ihrer Bestandssoftware, oder das aktuelle Datum sein. Dieses Aktenzeichen wird Ihnen dann, zusammen mit dem Namen des Versicherungsnehmers, mit der Bestätigungsmail übermittelt und gibt Ihnen die Möglichkeit den Antrag Ihrem Bestand zuzuordnen. Bitte tragen sie hier keine personenbezogenen Daten ein (Geburtsdatum, Adressdaten etc.).