In dieses Textfeld können Sie einen eindeutigen Bezeichner für diesen Antrag eintragen Das kann zum Beispiel die Antragsnummer aus Ihrer Bestandssoftware, oder das aktuelle Datum sein. Dieses Aktenzeichen wird Ihnen dann, zusammen mit dem Namen des Versicherungsnehmers, mit der Bestätigungsmail übermittelt und gibt Ihnen die Möglichkeit den Antrag Ihrem Bestand zuzuordnen. Sollten Sie über einen Maklerpool einreichen tragen Sie hier bitte Ihre Untervermittlernumer ein, damit man den Antrag IHNEN eindeutig zuordnen kann. Bitte tragen sie hier keine personenbezogenen Daten ein (Geburtsdatum, Adressdaten etc.).
Der Wohngebäude-Exclusiv-Schutz ist das Paket für alle, die das Wohngebäude optimal und umfassend absichern wollen. Er beinhaltet u.a. Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden durch Blitz an elektrischen Gebäudeteilen auf Ihrem Grundstück.
Der Wohngebäude-Classic-Schutz eignet sich für alle, die eine gute Absicherung des Wohngebäudes gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, sowie Überspannungsschäden durch Blitz an Gebäudeteilen, Sturm und Hagel zu einem günstigen Beitrag wünschen.
Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zum Ablauf von 24 Monaten, zuschlagsfrei gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung versichert. Voraussetzung für die beitragsfreie Rohbauversicherung ist eine Vertragsdauer von mindestens 1 Jahr nach Bezugsfertigkeit. Sollte nach Ablauf der Feuer-Rohbauversicherung kein Anschlussvertrag zur Wohngebäudeversicherung erfolgen, so wird für die Bearbeitung der Feuer-Rohbauversicherung eine Kostenpauschale in Höhe von z. Z. 70,- EURO zuzügl. der gesetzlichen Versicherungssteuer erhoben.
Bei der Bauweise der Wände unterscheidet man zwischen Massiv- oder Fertighäusern und Holzhäusern u.ä..
Bei einem Massivhaus bestehen die Außenwände aus Mauerwerk, Beton oder Ziegel. Ein Fertighaus ist ein Gebäude aus fabrikmäßig vorgefertigten und genormten Bauteilen und wird von einer auf den Bau derartiger Gebäude spezialisierten Firma geliefert und montiert. Fundament und Unterkellerung werden zumeist in herkömmlicher Weise (z.B. Beton) ausgeführt. Versicherungsschutz kann für Fertighäuser mit feuerhemmender Ummantelung bzw. Verkleidung beantragt werden, deren Außenwände aus einer tragenden Konstruktion (z.B. Stahl) bestehen, jedoch innen und außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen (z.B. mit Putz, Klinkersteinen, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech (kein Kunststoff) verkleidet sind. Gleiches gilt auch für Fertighäuser aus feuerbeständigen Bauteilen, deren Außenwände in allen Teilen, also einschließlich der tragenden Konstruktion und der Ummantelung bzw. Verkleidung, aus massiven, d.h. feuerbeständigen Bauteilen (z.B. Beton) bestehen.
Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung oder ähnliches
Für vorhandene Photovoltaikanlagen wird ein Risikozuschlag von 0,15‰ berechnet. Die Anlage selbst ist nicht mitversichert.
Für vorhandene thermischer Sonnenkollektoren oder ähnlich Anlagen wird ein Zuschlag von 0,1‰ auf den Grundbeitragssatz berechnet.
Für Schwimmbäder berechnen wir einen Zuschlag von 0,40‰ auf den Grundbeitrag.
Wenn die Wohnung länger als 60 Tage durchgehend unbewohnt ist, kann eine Annahme des Vertrages nicht erfolgen.
Der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung (VGB 2012 §11) kann nur gewährt werden, wenn seit damaliger Festsetzung der Versicherungssumme 1914 keine An-, Um- oder Ausbauten erfolgt sind. Bitte beachten: Bei An-, Um- oder Ausbauten nach letzter Schätzung muss eine Neueinschätzung nach AV-Wertermittlungsbogen erfolgen, um den Verzicht auf Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung zu erhalten.
(Nur für Wohnhäuser mit massiven Wänden und hartem Dach.) Wird die Versicherungssumme aufgrund des AV-Wertermittlungsbogens bestimmt und sind alle Angaben richtig, wird auf die Anrechnung einer Unterversicherung (VGB 2012 §11) verzichtet.
Wird die Versicherungssumme über den vom Antragsteller angegebenen Gebäudeneubauwert ermittelt und wünscht der Antragsteller keine Neueinschätzung der zur Versicherung beantragten Gebäude (z.B. über den AV-Wertermittlungsbogen), so kann im Schadenfall keine Gewähr für die Richtigkeit der Versicherungssumme 1914 übernommen werden.
Wird der Ammerländer Versicherung eine Kopie des Gutachtens vorgelegt, kann der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung (VGB 2012 §11) gewährt werden.
Bei der Bauweise des Daches unterscheidet man zwischen Massiv- oder Fertighäusern und Holzhäusern u.ä..
Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, Asbest- oder Faserzementplatten
Holz, Reith, Stroh
Sind innerhalb des Versicherungsgebäudes oder innerhalb von 10m Entfernung besonders feuergefährliche Betriebe, so erfolgt keine Annahme des Versicherungsantrages.