Hausratversicherung: Welche Schäden sind versichert?

von: Aylin Neumann | zuletzt aktualisiert am: 11. August 2026

Ein Rohrbruch im Bad, ein Blitzeinschlag ins Dach, ein Einbruch über Nacht: Bei der Hausratversicherung stellt sich schnell die Frage, welche Schäden versichert sind. Ob Sie im Ernstfall eine Erstattung erhalten, hängt vor allem von der Ursache ab, denn Ihre Versicherung greift nur bei bestimmten Gefahren, die im Vertrag festgehalten sind.

Das Wichtigste in Kürze:

•    Ihre Hausratversicherung zahlt nur, wenn der Schaden auf eine im Vertrag versicherte Gefahr zurückgeht.
•    Zu den klassisch abgesicherten Gefahren gehören Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel und Einbruch.
•    Naturgefahren wie Hochwasser sind nur über einen zusätzlichen Baustein eingeschlossen.
•    Bei leichter Unachtsamkeit besteht Schutz, während Absicht vom Ersatz ausgenommen bleibt.
•    Wie umfangreich der Schutz ausfällt, richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Nach welchem Prinzip zahlt die Hausratversicherung bei Schäden?

Ob Ihr Schaden übernommen wird, hängt vor allem von seiner Ursache ab. Die Hausratversicherung arbeitet nach dem Prinzip der benannten Gefahren. Abgesichert sind also nur die Ereignisse, die im Vertrag aufgeführt sind. Wie hoch Ihr Verlust ausfällt, spielt dabei zunächst keine Rolle. Geht ein Schaden auf eine andere Gefahr zurück, greift der Schutz nicht.

Es gibt aber auch den umgekehrten Ansatz. Bei der sogenannten Allgefahrendeckung führt der Vertrag nur die Ausnahmen auf, für die kein Versicherungsschutz besteht. Alles Übrige gilt damit als mitversichert. Ein solcher Rundumschutz ist meist den höheren Tarifen vorbehalten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Schäden eine Hausratversicherung in der Regel abdeckt.

Wasserschaden und Rohrbruch

Zu den häufigsten Fällen zählt der Wasserschaden. Eine Hausratversicherung übernimmt ihn, sobald Leitungswasser dort austritt, wo es nicht hingehört. Löst sich der Schlauch der Waschmaschine oder gibt ein Ventil nach, ersetzt sie die durchnässten Möbel und Geräte zum Neuwert. Auch ein Rohrbruch ist über die Hausratversicherung gedeckt, ebenso wie Nässeschäden aus Aquarien oder Zimmerbrunnen. 
Dringt das Wasser von außen ein, liegt der Fall anders. Regenwasser oder Überschwemmungen nach Starkregen gehören nicht zum Grundschutz, lassen sich aber über den Elementarschutz ergänzen.

Einbruch, Raub und Vandalismus

Verschaffen sich fremde Personen gewaltsam Zutritt zu Ihrer Wohnung, ersetzt die Hausratversicherung die entwendeten Gegenstände. Der Schutz erstreckt sich ebenso auf den Raub, bei dem Ihnen etwas unter Anwendung von Gewalt abgenommen wird. Kommt es während des Einbruchs zu Zerstörungen, leistet die Hausratversicherung auch für diesen Vandalismus. 


Anders verhält es sich bei mutwilligen Beschädigungen ohne Einbruch, etwa bei einem Fenster, das von der Straße aus eingeschlagen wird. Solche Fälle gehören nicht zum Versicherungsschutz.

Feuer, Blitzschlag und Überspannung

Ein Brand zählt zu den folgenschwersten Ereignissen in den eigenen vier Wänden. Die Hausratversicherung ersetzt dabei sowohl die verbrannten als auch die verrußten Gegenstände Ihres Haushalts. Ebenso eingeschlossen sind Seng- und Schmorschäden, etwa ein Funke, der ein Loch in den Teppich brennt.
Zum Feuerschutz gehören zudem Explosionen und Implosionen, wie sie bei einem defekten Gasgerät entstehen können. Bei einem direkten Blitzschlag greift die Hausratversicherung, sobald er einen Brand auslöst. Schlägt der Blitz hingegen in eine Stromleitung ein, führt die Spannungsspitze oft zu Überspannungsschäden an empfindlichen Elektrogeräten aus Ihrem Hausrat. Deren Wiederbeschaffung übernimmt der Versicherungsschutz.

Sturm und Hagel

Bei kräftigem Sturm ersetzt die Hausratversicherung beschädigten Hausrat, sobald der Wind mindestens Windstärke 8 erreicht. Diese Schwelle liegt bei Geschwindigkeiten ab etwa 62 Kilometern pro Stunde. Hagel ist dagegen unabhängig von der Windstärke abgesichert, etwa wenn Hagelkörner eine Scheibe zerschlagen und die Einrichtung dahinter treffen. Zum Versicherungsort zählen zudem der Balkon und die Terrasse, sodass Gartenmöbel oder der Grill dort bei Sturm und Hagel mitgeschützt sind.

Zahlt die Hausratversicherung bei einem selbst verursachten Schaden?

Ein Missgeschick ist schnell passiert, und oft steht Ihnen die Hausratversicherung dabei zur Seite. Geht der selbst verursachte Schaden auf eine versicherte Gefahr zurück, ist er abgedeckt. Lässt man etwa das Bügeleisen eingeschaltet und gerät die Wäsche in Brand, spricht man von einfacher Fahrlässigkeit. Solche alltäglichen Unachtsamkeiten sind in der Regel mitversichert.
Strenger fällt die Beurteilung bei grober Fahrlässigkeit aus, etwa wenn Sie die Wohnung bei brennenden Kerzen verlassen. Ob der Schaden ersetzt wird, hängt dann vom gewählten Tarif ab. Die höheren Varianten übernehmen einen solchen Schaden häufig bis zur vollen Versicherungssumme, während einfachere Tarife die Leistung anteilig kürzen können. Führen Sie einen Schaden hingegen mit Absicht herbei, entfällt der Anspruch.

Im Schadenfall richtig handeln:

•    Bewahren Sie Ruhe und begrenzen Sie den Schaden, etwa indem Sie bei austretendem Wasser den Haupthahn zudrehen.
•    Halten Sie das Ausmaß mit Fotos oder einem kurzen Video fest und heben Sie beschädigte Gegenstände vorerst auf.
•    Melden Sie den Vorfall zeitnah Ihrer Versicherung, damit die Regulierung ohne Verzögerung anlaufen kann.
•    Verständigen Sie bei einem Einbruch die Polizei und reichen Sie eine Liste der entwendeten Gegenstände ein.

Die Ammerländer Versicherung bietet die Hausratversicherung in vier Tarifen an – vom soliden Einstieg bis zum umfassenden Rundumschutz. Ergänzende Bausteine erweitern die Absicherung um die Bereiche, die Ihnen am Herzen liegen. Eine Glasversicherung als Baustein der Hausratversicherung übernimmt beispielsweise Glasbruch durch Eigenverschulden. Welche Schäden Ihre Hausratversicherung trägt, bestimmen Sie so zu einem großen Teil mit.

Häufig gestellte Fragen: Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Reine Hochwasserschäden sind im Grundschutz einer Hausratversicherung nicht enthalten. Der Basisschutz greift bei Leitungswasser, also bei Wasser aus Rohren oder Haushaltsgeräten. Steigt dagegen ein Fluss über die Ufer oder dringt Oberflächenwasser ins Haus, handelt es sich um eine Elementargefahr. Diese Gefahren sichern Sie über den Baustein Elementarschutz ab, der auch Rückstau und Schneedruck umfasst.

Ein selbst verursachter Schaden ist mitversichert, solange er durch eine versicherte Gefahr entsteht und nicht mit Absicht herbeigeführt wurde. Bei leichter Unachtsamkeit, etwa einem eingeschalteten Herd, der vergessen wurde und einen Brand auslöst, leistet der Schutz in aller Regel. Bei grober Fahrlässigkeit hängt die Erstattung vom gewählten Tarif ab. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.

Schimmel ist nur dann versichert, wenn er die unmittelbare Folge eines abgedeckten Schadens ist. Tritt nach einem geplatzten Rohr Feuchtigkeit aus und bildet sich daraufhin Schimmel an den durchnässten Möbeln, kann die Hausratversicherung dafür aufkommen. Entsteht der Befall dagegen durch falsches Lüften oder einen Baumangel, besteht kein Anspruch, da die versicherte Ursache fehlt.

Ein Stromausfall an sich zählt nicht zu den versicherten Gefahren, weshalb der Grundschutz den bloßen Ausfall nicht ersetzt. Bedeutsam werden vielmehr die Folgen. Taut nach einem längeren Ausfall der Inhalt des Kühl- oder Gefriergeräts auf und verdirbt, übernehmen viele höhere Tarife diese Kühlgutschäden. Kehrt der Strom mit einer Spannungsspitze zurück, können zudem Elektrogeräte beschädigt werden; für diesen Schaden kommt der Schutz je nach Tarif auf.

Ihr Handy gehört zum Hausrat und ist damit abgesichert, sobald es durch eine versicherte Gefahr zu Schaden kommt. Wird es bei einem Einbruch entwendet oder durch einen Wohnungsbrand zerstört, ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert. Fällt Ihnen das Gerät dagegen aus der Hand, und das Display bricht, greift der Schutz nicht, da keine benannte Gefahr vorliegt.

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