Was ist eine Hausratversicherung? Einfach erklärt

von: Thomas Gerdes | zuletzt aktualisiert am: 26. August 2026

Was eine Hausratversicherung ist, lässt sich in einem Satz beantworten: Sie ersetzt Ihr bewegliches Eigentum, wenn ein plötzliches Ereignis es beschädigt oder zerstört. Welche Schäden dazugehören und wo der Schutz überall gilt, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

•    Eine Hausratversicherung ersetzt bewegliche Gegenstände nach Schäden wie Feuer oder Einbruch.
•    Die Erstattung richtet sich nach dem heutigen Wiederbeschaffungswert.
•    Über die Außenversicherung ist der Hausrat auch unterwegs geschützt.
•    Mit Bausteinen und verschiedenen Tarifen passt sich der Schutz der Wohnsituation an.

Wofür ist eine Hausratversicherung gedacht?

Der Besitz in einer Wohnung summiert sich über die Jahre zu einem Wert, der vielen erst nach einem Schaden bewusst wird. Müssten Sie beschädigte Möbel oder Technik auf einen Schlag ersetzen, wäre das ohne Absicherung eine hohe Belastung. Dafür ist die Hausratversicherung gedacht. Sie fängt die finanziellen Folgen eines solchen Ereignisses auf, sodass Sie beschädigte Dinge ersetzen können. Fachlich gehört sie zu den Sachversicherungen und schützt das bewegliche Eigentum eines Haushalts. Anders als eine Personenversicherung bezieht sie sich dabei nicht auf einzelne Menschen, sondern auf die Wohnung und den gesamten Hausrat darin.

Was ist Hausrat?

Als Hausrat gilt alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Dazu zählen die beweglichen Gegenstände eines Haushalts, die zur Einrichtung gehören oder dem täglichen Gebrauch dienen. Möbel und Elektrogeräte fallen ebenso darunter wie Kleidung oder die Vorräte in der Küche. Auch Wertsachen wie Schmuck und Bargeld sind Teil des Hausrats, für sie gelten jedoch festgelegte Höchstgrenzen. Selbst geliehene Sachen oder das Eigentum von Gästen sind mitversichert, solange sie sich in Ihrer Wohnung befinden.

Ebenso aufschlussreich ist der Blick auf die Grenzen. Nicht zum Hausrat gehört, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, denn dafür kommt die Wohngebäudeversicherung auf.

Diese Dinge zählen nicht zum Hausrat:
•    Fest verbaute Bestandteile wie Wände oder Bodenbeläge
•    Fahrzeuge mit eigenem Kennzeichen, etwa das Auto oder Motorrad
•    Waren, die für ein Gewerbe oder den Verkauf bestimmt sind

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Was versichert ist, richtet sich nach einer festgelegten Reihe von Gefahren. Der Grundschutz umfasst Schäden durch Feuer und Leitungswasser ebenso wie durch Sturm und Hagel. Bei einem Einbruch greift die Absicherung genauso, und zwar sowohl für gestohlene Sachen als auch für mutwillige Zerstörungen. Tritt einer dieser Fälle ein, ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert der betroffenen Gegenstände. Sie erhalten also so viel, wie eine gleichwertige Neuanschaffung heute kosten würde, und nicht den geringeren Zeitwert eines gebrauchten Stücks.

Abgesichert ist dabei der gesamte Haushalt. Partner:innen und Kinder sind über denselben Vertrag mitgeschützt, ohne dass sie im Versicherungsschein namentlich genannt sein müssen. Über die reinen Sachschäden hinaus trägt der Versicherungsschutz in der Regel auch die Folgekosten, etwa das Aufräumen nach einem Brand oder eine Ersatzunterkunft, solange die Wohnung unbewohnbar bleibt.

Was ist durch eine Hausratversicherung nicht versichert?

Die Hausratversicherung hat klare Grenzen. Sie leistet nur für Schäden, die auf eine der versicherten Gefahren zurückgehen. Versagt ein altes Gerät von selbst den Dienst oder verschwindet etwas ohne erkennbare Spuren, besteht kein Anspruch. Eine Sonderrolle spielen grob fahrlässig verursachte Schäden, etwa durch eine vergessene Kerze. Ob diese ersetzt werden, richtet sich nach dem gewählten Leistungsumfang.

Diese Schäden sind in der Regel nicht abgedeckt:
•    Verschleiß und Alterung, wenn also ein Gegenstand ohne äußeren Anlass kaputtgeht
•    Einfacher Diebstahl ohne Spuren eines Einbruchs
•    Schäden durch Krieg oder Kernenergie
•    Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen

Was ist der Geltungsbereich einer Hausratversicherung?

Maßgeblich ist zunächst die Adresse, die im Versicherungsschein steht. Innerhalb dieser Wohnung ist Ihr Hausrat geschützt, und die Absicherung endet nicht an der Wohnungstür. Ebenso einbezogen sind die zugehörigen Nebenräume wie Keller und Garage.

Über die eigenen vier Wände hinaus greift die sogenannte Außenversicherung, die fester Bestandteil des Vertrags ist und nicht gesondert abgeschlossen werden muss. Sie sichert Ihre Sachen auch unterwegs ab, allerdings gegen dieselben Gefahren, die auch in der Wohnung gelten. Wird das Gepäck bei einem Einbruch ins Hotelzimmer entwendet, leistet dieser Schutz. Der Umfang dieses Schutzes fällt je nach Tarif unterschiedlich aus, gilt aber meist weltweit für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.

Was sind zusätzliche Bausteine für eine Hausratversicherung?

Was eine Hausratversicherung im Kern ist, wissen Sie nun. Ihr Grundschutz lässt sich darüber hinaus an das eigene Leben anpassen. Mit Bausteinen erweitern Sie den Vertrag um die Bereiche, auf die es Ihnen ankommt. Wohnen Sie in einer Gegend mit Hochwasserrisiko, ergänzen Sie den Elementarschutz gegen Überschwemmung und Starkregen. Ebenso lässt sich zerbrochenes Glas über eine Glasversicherung absichern.

Bei der Ammerländer Versicherung wählen Sie dafür aus vier Tarifen. Vom günstigen Einstieg für die erste Wohnung bis zum umfangreichen Schutz für das langjährige Eigenheim ist für jede Lebensphase etwas dabei. Der passende Leistungsumfang lässt sich später jederzeit erweitern, sobald sich Ihre Ansprüche verändern.

Häufig gestellte Fragen: Was ist eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung umfasst den finanziellen Ersatz für Ihre beweglichen Sachen, wenn diese durch ein versichertes Ereignis zu Schaden kommen. Abgesichert sind Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Erstattet wird der Neuwert, also der Preis einer gleichartigen Neuanschaffung zum aktuellen Zeitpunkt. Hinzu kommen häufig Nebenkosten, etwa für Aufräumarbeiten oder eine Übergangsunterkunft nach einem größeren Schaden.

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Als bewährter Richtwert gelten rund 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Pauschale bildet den Wert eines durchschnittlichen Haushalts realistisch ab und sorgt zugleich dafür, dass der Unterversicherungsverzicht greift. Im Schadenfall wird die Höhe der Summe dann nicht nachgeprüft und Ihre Erstattung nicht anteilig gekürzt. Bei besonders hochwertiger Einrichtung empfiehlt sich eine entsprechend höhere Summe.

Die beiden Absicherungen decken unterschiedliche Bereiche ab. Die Hausratversicherung schützt Ihre beweglichen Sachen, also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Die Wohngebäudeversicherung sichert dagegen das Gebäude selbst samt fest verbauten Teilen wie dem Dach oder der Heizung. Für Mieter:innen genügt daher meist die Hausratversicherung.

Ja, der Hausrat einer Wohngemeinschaft lässt sich absichern. Voraussetzung ist in der Regel, dass alle in der Wohnung lebenden Personen dort behördlich gemeldet sind und der gesamte Hausrat der Gemeinschaft über einen Vertrag versichert wird. Einzelne Zimmer lassen sich also nicht getrennt absichern. Grundlage für die Versicherungssumme ist die gesamte Wohnfläche. Damit ist das Eigentum aller Mitbewohner:innen gemeinsam geschützt.

Ja, Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld sind mitversichert, allerdings nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen. Üblich ist ein festgelegter Anteil der Versicherungssumme, dessen Höhe je nach Leistungsumfang variiert. In den höheren Tarifen lässt sich dieser Anteil deutlich anheben, bei Bedarf sogar bis zur vollen Versicherungssumme.

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