Über Uns - Historie

Über uns

Versicherungsvereine auf Gegenseitikeit

Die VVaG haben ihren Ursprung bereits im frühen Mittelalter. Seitdem sichern sie ihre Mitglieder gemeinschaftlich gegen Risiken ab. Daher sind sie ihnen im besonderen Maße verpflichtet.

VVaG - Was ist das?

Das Gegenseitigkeitsprinzip

Der VVaG ist eine Rechtsform für Versicherer, in der die Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder des Vereins sind. Dadurch agiert ein VVaG anders als beispielsweise eine Aktiengesellschaft: Er handelt im Sinne seiner Mitglieder, unabhängig von Renditevorgaben der Finanzmärkte und Gewinnmaximierung. Das ermöglicht kostengünstige Konditionen bei gleichzeitig hohen Leistungen.

Dem Gegenseitigkeitsprinzip, das heißt der gemeinschaftlichen Absicherung der Risiken Einzelner, fällt in einem VVaG aufgrund seiner Ausrichtung besondere Bedeutung zu.

Die Ursprünge

Lange Tradition

Den heutigen VVaG liegt das Gegenseitigkeitsprinzip zugrunde. Die Idee der gemeinschaftlichen Absicherung führen Experten für den deutschen Raum bis zu den Germanen zurück. Sippen und Stämme tragen in dieser Zeit gemeinsam wirtschaftliche Risiken und sichern sich gegenseitig ab. Dabei steht die gegenseitige Hilfe im Vordergrund gegenüber dem Streben nach Gewinn.

Im frühen Mittelalter verlieren Sippen und Stämme an Bedeutung. Zusammenschlüsse von Kaufleuten und Handwerkern, die Gilden und Zünfte, lösen sie ab. Sie führen die Idee der gegenseitigen Absicherung in Schutz- beziehungsweise Brandgilden fort. Besonders letztere tragen wegen ihres Gemeinschaftsgedankens und des an Mitgliedschaft gebundenen Versicherungsschutzes Züge der heutigen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.*

Erste Brandgilden werden im 16. Jahrhundert in Schleswig-Holstein gegründet, um Häuser bei Feuerschäden zu versichern. Meist tragen Bauern diese gemeinschaftlichen, ländlichen Einrichtungen. Im Ernstfall entschädigen die Gilden zunächst noch in Naturalien oder durch Hilfsdienste anderer Mitglieder, erst später wird Geld gezahlt. Bald gibt es Brandgilden im gesamten deutschen Raum. Nach dem Dreißigjährigen Krieg entstehen zudem neue Gilden, die darüber hinaus Vieh und Ernte absichern oder bei Sturm- und Hagelschäden helfen . Im 18. Jahrhundert weitet sich das Angebot der Feuerversicherung schließlich über das der Brandgilden aus. Die Anbieter: öffentliche Brandkassen und private Versicherungsunternehmen (Versicherungs-AGs). *

Ab 1820 kommen schließlich die ersten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im heutigen Sinne auf. Neben den öffentlichen Brandkassen dominieren zunehmend private Versicherungs-AGs aus Großbritannien und Deutschland den Markt, in vielen Leistungssparten sind die Prämien hoch. Die ersten VVaG brechen die Strukturen auf: Sie übernehmen den Gemeinschaftsgedanken früherer Zeiten und ermöglichen ihren Mitgliedern durch Gewinnverzicht preisgünstige Leistungen. *

Die Historie der AV


 
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