Elementarversicherung: Schutz bei Naturgefahren

von: Aylin Neumann | zuletzt aktualisiert am: 26. August 2026

Ein Gewitter zieht auf, der Regen wird stärker und plötzlich steht Wasser im Keller. Für solche Momente gibt es die Elementarversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung. Welche Naturgefahren der Baustein abdeckt und für wen er sich eignet, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

•    Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch zählen zu den Elementarschäden und erfordern einen eigenen Versicherungsbaustein.
•    Eine herkömmliche Hausratversicherung reguliert zwar Leitungswasser- und Sturmschäden, bei Hochwasser oder Starkregen bleibt sie jedoch ohne den Zusatz außen vor.
•    Ob sich die Erweiterung anbietet, richtet sich nach Wohnlage, Stockwerk und der Frage, wie leicht sich Verluste aus eigener Tasche ausgleichen ließen.
•    Der Preis des Bausteins orientiert sich vor allem an der Risikoeinstufung des Wohnorts sowie an Versicherungssumme und Eigenanteil.

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur entstehen. Darunter fallen Naturereignisse, die mit großer Kraft auf Gebäude und deren Inhalt treffen. Gegen die häufigsten dieser Gefahren sichert eine Elementarversicherung Ihr Hab und Gut ab.

Folgende Elementarschäden am Hausrat sind üblicherweise versichert:
•    Überschwemmung, wenn erhebliche Mengen Oberflächenwasser das Grundstück überfluten
•    Rückstau, wenn Wasser aus überlasteten Ableitungsrohren ins Gebäude gedrückt wird
•    Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch als Bewegungen des Erdbodens
•    Schneedruck und Lawinen durch das Gewicht von Schnee- und Eismassen
•    Vulkanausbruch als seltene, aber mitversicherte Naturgewalt

Wie jede dieser Gefahren im Einzelnen definiert ist, lesen Sie in den Bedingungen Ihres Vertrags nach. Dort finden Sie verständlich beschrieben, welches Ereignis als Überschwemmung oder Rückstau eingestuft wird.

Elementarversicherung oder Hausratversicherung: Wer zahlt beim Wasserschaden?

Welche Versicherung beim Wasserschaden einspringt, hängt von der Ursache ab. Ihre Hausratversicherung übernimmt Schäden durch Leitungswasser bereits im Grundschutz. Bei Wasser, das durch Naturgewalten in Ihr Zuhause gelangt, benötigen Sie dagegen eine zusätzliche Elementarversicherung.

In dieser Übersicht sehen Sie, welcher Schutz in welchem Fall für Sie einsteht:

Schadenfall Dieser Schutz greift
Ein Wasserrohr platzt und durchnässt Schrank und Teppich Hausratversicherung
Die Waschmaschine läuft aus und beschädigt Teppich und Möbel Hausratversicherung
Sturm deckt das Dach ab, Regen durchnässt die Einrichtung Hausratversicherung
Ein Fluss tritt über die Ufer und flutet das Erdgeschoss Elementarversicherung
Starkregen überflutet das Grundstück, Wasser dringt in den Keller ein Elementarversicherung
Nach dem Unwetter drückt Rückstau Wasser aus der Kanalisation ins Haus Elementarversicherung

 

Alle diese Beispiele betreffen Ihre Einrichtung und Ihre persönlichen Gegenstände. Für Schäden am Gebäude selbst, etwa an Wänden oder Böden, ist dagegen die Wohngebäudeversicherung der Eigentümer:innen zuständig. Wohnen Sie zur Miete, ersetzt diese Police deshalb nicht Ihren durchnässten Hausrat. Dafür sorgen Sie mit Ihrer eigenen Hausratversicherung vor.

Wann ist die Absicherung von Elementarschäden am Hausrat sinnvoll?

Lagern Sie Wertvolles im Keller, etwa Werkzeug, Vorräte oder die Waschmaschine, trifft eindringendes Wasser Sie dort zuerst. Auch Wohnräume im Erdgeschoss oder Souterrain sind bei überflutetem Grundstück eher betroffen als höhere Etagen. Daneben spielt die Umgebung eine Rolle. In Flussnähe steigt das Überschwemmungsrisiko, während Hanglagen und schneereiche Regionen eher Erdrutsche oder Schneedruck begünstigen. Ein Elementarschaden ist über die Hausratversicherung allein nicht abgedeckt. Der Baustein lohnt sich in solchen Fällen deshalb besonders.

Ganz ausschließen lassen sich Naturgefahren allerdings an keinem Wohnort. Deshalb hilft eine zweite Überlegung bei der Entscheidung: Wie gut ließe sich ein größerer Verlust aus eigenen Mitteln verkraften? Wer seine Einrichtung nach einem Schaden nicht ohne Weiteres neu anschaffen könnte, gewinnt mit der Elementarversicherung finanzielle Gelassenheit.

Wovon hängen die Kosten einer Elementarversicherung ab?

Der Beitrag für die Elementarschadenversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren. Den größten Einfluss hat der Wohnort, denn die Versicherungswirtschaft ordnet jede Adresse in Deutschland einer Gefährdungszone zu und berücksichtigt die örtliche Risikolage bei der Berechnung. Daneben zählt die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung, da der Baustein denselben Wert absichert wie der Hauptvertrag. Eine weitere Rolle spielt die vereinbarte Selbstbeteiligung, also der Anteil, den Sie im Schadenfall selbst übernehmen. Je höher dieser Eigenanteil ausfällt, desto niedriger ist in der Regel Ihr laufender Beitrag. Was das für Sie bedeutet, zeigt Ihnen ein unkomplizierter Vergleich der Hausratversicherungen inklusive Elementar-Baustein.

Gut ergänzt: eine Elementarversicherung zu Ihrem Hausrat-Tarif

Bei der Ammerländer Versicherung haben Sie die Möglichkeit, jeden unserer vier Hausrat-Tarife Classic, Comfort, Exclusiv und Excellent um eine Elementarversicherung zu erweitern. Der Baustein sichert Ihre Einrichtung gegen Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau ab. Kommt es zu einem Schaden, übernehmen wir die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung Ihrer betroffenen Gegenstände.

Eine Besonderheit hält der Tarif Excellent bereit, denn dort ist der Schutz vor Starkregen bereits beitragsfrei enthalten. Welchen Tarif Sie auch wählen, Ihr Zuhause soll bleiben, was es ist: ein Ort zum Wohlfühlen. Wir kümmern uns darum, dass das auch nach einem Unwetter so bleibt.

Häufig gestellte Fragen: Elementarschadenversicherung

Ja, auch für Mieter:innen kann sich der Baustein lohnen, denn für die eigene Einrichtung sind sie selbst verantwortlich. Die Gebäudeversicherung der Eigentümer:innen übernimmt nach einer Überschwemmung zwar die Instandsetzung von Wänden und Böden, nicht aber die Schäden an Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten. Bedenken Sie außerdem Ihre Sachen im Gemeinschaftskeller, etwa Kartons, Winterreifen oder das Fahrrad, denn dort trifft eindringendes Wasser Ihr Eigentum zuerst.

Nicht über die Elementarversicherung gedeckt sind üblicherweise Schäden durch Sturmflut und Grundwasser sowie an beweglichen Sachen im Freien. Bei Grundwasser kommt es auf den Verlauf an: Steigt es unterirdisch an und durchfeuchtet Kellerwände, besteht kein Versicherungsschutz. Tritt es dagegen an die Erdoberfläche und überflutet das Grundstück, zählt das Ereignis als versicherte Überschwemmung. Gegenstände, die im Garten oder auf der Terrasse stehen, bleiben ebenfalls außen vor.

Ja, ein Sturmschaden ist über die Hausratversicherung bereits im Grundschutz abgedeckt, dafür braucht es keinen Elementar-Baustein. Als Sturm zählt in der Regel Wind ab Windstärke 8, also ab etwa 62 Kilometern pro Stunde. Deckt ein Sturm beispielsweise das Dach ab und beschädigt eindringender Regen Ihre Einrichtung, ersetzt der Versicherungsschutz die betroffenen Gegenstände. Je nach Tarif unterscheiden sich die Entschädigungsgrenzen, etwa für Gartenmöbel auf Balkon und Terrasse.

Ja, bei der Elementarversicherung ist üblicherweise eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Sie wird häufig als prozentualer Anteil der Schadenhöhe berechnet und durch einen Mindest- und Höchstbetrag begrenzt. Bei einem Schaden tragen Sie also einen festgelegten Teil selbst, den Rest übernimmt der Versicherungsschutz. Die Details regelt Ihr Vertrag.

Ihr Hausrat ist bei Hochwasser und Starkregen nur geschützt, wenn Ihre Hausratversicherung eine Elementarversicherung enthält. Der Grundschutz allein leistet bei diesen Naturgefahren nicht. Prüfen Sie deshalb Ihren Versicherungsschein darauf, ob Elementarschäden dort aufgeführt sind. Warten Sie mit der Ergänzung zudem nicht auf die nächste Unwetterlage, denn nach dem Abschluss besteht meist eine Wartezeit von mehreren Wochen, ehe der Schutz beginnt.

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